KfW-Darlehen/Fördermittel
Günstige Fördermöglichkeiten des Staats nutzen
Beim Kauf, Bau oder der Modernisierung eines Hauses können Sie unter Umständen von Fördermitteln der KfW profitieren. Auf diese Weise können Sie durch die staatliche Förderbank mitunter erheblich niedrigere Zinsen für einen Teil Ihrer Finanzierung erreichen.
Diese Förderungen können Sie sogar mit anderen Darlehen kombinieren!
Die KfW-Darlehen erhalten Sie aber nicht direkt von der KfW, sondern über die Kreditinstitute, mit denen wir zusammenarbeiten. Die Formalitäten erledigen unsere Fachleute für Sie dann in einem Arbeitsschritt mit, so dass Sie keinen zusätzlichen Aufwand damit haben.
Welche KfW-Programme gibt es?
Die KfW bietet eine Vielzahl von Förderdarlehen für unterschiedlichste Einsatzgebiete, insbesondere für Kauf, Bau oder Sanierung.
Hier die wichtigsten KfW-Programme für den Kauf oder den Bau einer Immobilie im Überblick:
Vorteile des KfW-Programms 124 im Überblick:
- geeignet für den Kauf oder Bau von ausschließlich selbstgenutztem Wohneigentum
- ab 4,10% effektiver Jahreszins (Stand 25.09.2023)
- bis zu 100.000€ Finanzierungsbetrag je Vorhaben
- perfekte Ergänzung bei der Finanzierung Ihrer Wohnimmobilie
- mit anderen KfW-Fördermitteln kombinierbar
Das Wohneigentumsprogramm 124 der KfW soll gezielt das private Wohneigentum fördern. Voraussetzung ist, dass das Haus bzw. die Wohnung selbst genutzt wird. Dann unterstützt die KfW den Bau bzw. Kauf mit bis zu 100.000 Euro.
Wer sein Bauvorhaben auf Energieeinsparung und geringe Umweltbelastung auslegt, kann ebenfalls dieses Förderprogramm in Anspruch nehmen. So benötigen Sie beispielsweise weniger Heizenergie und profitieren gleichzeitig von einem zinsgünstigen Darlehen!
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren (KfW-Programm 261)
- Förderkredit ab 0,31 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf (Stand 25.09.2023)
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- Weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Jetzt neue Förderung nutzen – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Seit dem 01.03.2023 steht Ihnen für den Bau und Kauf eines neuen Wohngebäudes die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ zur Verfügung. Informieren Sie sich jetzt über die neue Förderung.
Zum neuen Kredit Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigt. Demnach soll der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen ab dem 01.01.2024 verbindlich werden. In diesem Zuge soll auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiterentwickelt werden – mit dem Ziel, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen finanziell zu unterstützen.
Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.
Die Details der künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet. Sobald die Inhalte feststehen, werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und in den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie möchten wissen, welche KfW-Programme als Bestandteil Ihrer Finanzierung in Frage kommen? Fragen Sie unsere Experten!
Detaillierte Informationen und weitere Programme finden Sie direkt bei der KfW: